Warum einen Injector für den Google Tag Manager nutzen? Wenn es darum geht, Google Analytics, Facebook- oder LinkedIn Pixel auf Webseiten zu platzieren, ist der
Warum einen Injector für den Google Tag Manager nutzen?
Wenn es darum geht, Google Analytics, Facebook- oder LinkedIn Pixel auf Webseiten zu platzieren, ist der Google Tag Manager das beliebteste Werkzeug für viele Webmaster und Online Marketer. Es kommt immer noch häufig vor, dass Webmaster oder Marketing Agenturen zwar alle Analyse-Pixel mittels eines Consent-Manager technisch aktivieren und deaktivieren, dafür aber den Google Tag Manager ohne jeden User-Consent per Default für alle Webseitenbesucher in den Quelltext einer Webseite einbinden. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die DSGVO, da hierbei die IP-Adresse des Internetnutzers ohne Zustimmung an Google weitergegeben wird. Es spielt auch keine Rolle ob der Google Tag Manager eigene Cookies setzt oder nicht, die Weiterleitung der IP-Adresse von Nutzern ohne Consent an Google Server ist gemäß DSGVO ausdrücklich nicht gestattet. Auch kann nicht mit „technischer Notwendigkeit“ argumentiert werden, da es simple und datenschutzkonforme Ausweichmöglichkeiten gibt. Wie kann der Tag Manager nun datenschutzkonform verwendet werden? Die Lösung wäre so einfach wie kostengünstig:
Eine integrierte Injector Funktionalität
Im Consent Manager könnte die Ausspielung eines Tracking- oder Marketing Pixels technisch und inhaltlich an die Verwendung einer Injector Funktion, und damit DSGVO konform mit sauberem User-Consent an den Google Tag Manager gekoppelt werden. Mit unserem hauseigenen Consent Manager ist die Ausspielung des Google Tag Managers zum Beispiel problemlos möglich und diese kann auch an Analyse- und Marketing-Pixel gekoppelt werden und automatisch ein- oder ausgeblendet werden.
Vorsicht vor der gegenwärtigen Abmahnwelle
Derzeit laufen die ersten großen Abmahnwellen wegen mutmaßlicher Datenschutzverstöße an. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die beteiligten Kanzleien neben Google Fonts und Google Maps auch die rechtswidrige Einbindung des Google Tag Managers ins Visier nehmen. Wir raten daher dringend dazu, den Google Tag Manager nicht mehr ohne vorherigen User-Consent einzubinden. Sprechen Sie uns gerne für eine technisch und rechtlich saubere Lösung an.
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Diese Checkliste soll grundsätzlich aufzeigen, wie eine Webseite auch in Eigenregie datenschutzkonform gestaltet werden kann.